Kontakt information

Yachttechnik auf Fehmarn GmbH & Co KG

Grüner Weg - Neuhoben
D 23769 Fehmarn
Germany

Tel:  +49(0)4371-86120
Fax: +49(0)4371-861230

E-mail:
service@yachttechnik-fehmarn.de 
Website:
www.yachttechnik-fehmarn.de
 
 

Geschäftsbedingungen

 
Yachttechnik-Fehmarn

Wichtige Hinweise für die Verwendung der AGB bei Fernabsatzgeschäften

-bitte unbedingt beachten-

1.

Die AGB können auch bei Verträgen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln

(Fernabsatz) verwendet werden, sofern diese gemeinsam mit

den ebenfalls vom Verband zur Verfügung gestellten Musterverträgen verwendet

werden.

2.

Die Widerrufsbelehrung entspricht der Vorgabe der Muster-Widerrufsbelehrung nach

der BGB-Informationsverordnung. Nach Ablauf der Übergangsfrist ist das neue Muster

ab dem 01.10.2008 zu verwenden. Wir raten dringend davon ab, das Muster

selbst – wenn auch nur geringfügig – abzuändern, da dieses dann nicht mehr den

Vorgaben der BGB-Informationsverordnung entspricht und daher das Risiko der Unwirksamkeit

und damit auch die Möglichkeit der Abmahnung erheblich erhöht.

3.

Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Käufer vor Vertragsschluss auf

diese hingewiesen wird und darüber hinaus die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme

besteht. Die in den AGB enthaltene Widerrufsbelehrung für Fernabsatzgeschäfte

sowie der Hinweis auf die Wertersatzpflicht und die Möglichkeit zu ihrer

Vermeidung werden nur wirksam, wenn der Verbraucher die Belehrung spätestens

bei Vertragsschluss in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erhält. Die AGB sind dem

Verbraucher daher in entsprechender Form rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.

Die AGB sind nicht zu verwenden, sofern die Belehrung erst nach Vertragsschluss

erfolgt. Darüber hinaus sind die AGB nicht zu verwenden, sofern mit dem Verbraucher

eine Übernahme der Rücksendekosten im Rahmen des gesetzlich Möglichen

(„40-Euro-Klausel“) vereinbart wird. Ferner sind die AGB nicht bei finanzierten Fernabsatzgeschäften,

bei Kauf auf Probe oder bei der Erbringung von Dienstleistungen

zu verwenden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Rechtsberatung des

Verbandes.

5.

Die in den AGB enthaltene Widerrufsbelehrung ist an der angegebenen Stelle

durch Einsetzen des Widerrufsadressaten zu ergänzen.

Die Widerrufsbelehrung ist darüber hinaus bei der Verwendung im elektronischen

Geschäftsverkehr (z. B. Online-Shop) an der angegebenen Stelle zu

ergänzen; ansonsten ist der dort angeführte Zusatz zu streichen.

6.

Der Schluss der Widerrufsbelehrung „Ende der Widerrufsbelehrung“ kann auch in

geeigneten Fällen durch

(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers)

oder durch

Ihr(e) (einsetzten: Firma des Unternehmers)

ersetzt werden.

7.

Bitte setzen Sie sich bei Zweifeln über die für Sie zutreffende Widerrufsbelehrung

oder bei sonstigen Rückfragen mit der Rechtsberatung des Verbandes in

Verbindung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge, die mit Verbrauchern

abgeschlossen werden und die daher weder einer gewerblichen noch einer selbständigen

beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbrauchsgüterkauf). Sie gelten

ferner für Werkverträge, für die nach § 651 BGB Kaufrecht gilt. Die Vertragsparteien

werden, auch soweit es sich rechtlich um Werkverträge handelt, nachfolgend als „Verkäufer“

und als „Käufer“ bezeichnet.

(2) Für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln

abgeschlossen werden, gelten zusätzlich die unter § 12 ff. nachfolgenden Sonderbestimmungen

für Fernabsatzverträge einschließlich der Widerrufsbelehrung.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Beide Seiten sind an verbindliche Angebote für die Dauer von 2 Wochen gebunden. Ein

Vertrag ist abgeschlossen, wenn die andere Seite ein Vertragsangebot annimmt. Ein Vertrag

kommt auch dadurch zustande, dass der Verkäufer eine Lieferung auf Bestellung des

Käufers ausführt.

(2) Ist die Lieferung einer nicht vorrätigen Ware oder einer Ware, die erst noch nach den Spezifikationen

des Käufers angefertigt werden muss, vereinbart, so dass der Verkäufer eine

Lieferbestätigung seines Lieferanten einholen muss, so kann der Verkäufer eine Bestellung

des Käufers erst dann annehmen, wenn ihm eine verbindliche Lieferbestätigung des

Lieferanten vorliegt.

(3) Der Käufer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich der Ansprüche aus

Sachmängelhaftung nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers auf Dritte übertragen.

(3) An den dem Käufer übergebenen Zeichnungen und Unterlagen hat der Verkäufer oder

sein Lieferant ein Urheberrecht.

§ 3 Pflichten des Verkäufers

(1) Die Beschaffenheit der Ware richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Spezifikationen,

sie muss der im Vertrag festgelegten Verwendung und den in Auftragsbestätigungen

festgelegten Leistungsmerkmalen entsprechen. Eigene Prospektaussagen und solche von

Herstellern sind nur dann maßgeblich, wenn es sich um verbindliche Leistungsbeschreibungen

und nicht um unverbindliche beschreibende Merkmale handelt. Sämtliche in dem

Vertrag genannten Leistungsbeschreibungen sind keine Beschaffenheitsgarantien des

Verkäufers. Konstruktions- und Formänderungen der verkauften Sache, Abweichungen

im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens der Hersteller bleiben während

der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Sache nicht erheblich geändert wird und die Änderungen

für den Käufer zumutbar sind.

(2) Die angegebenen Liefertermine sind zunächst unverbindlich. Sie bedürfen der schriftlichen

Bestätigung durch den Verkäufer. Kurzfristige Lieferüberschreitungen sind unschädlich,

falls nicht die Parteien den Liefertermin ausdrücklich als verbindlich in dem Vertrag

bezeichnet haben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträgliche

Vertragsänderungen vereinbart, so verlängern sich die Lieferfristen um den gleichen

Zeitraum, der zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragsänderung liegt, sofern die

Parteien nichts anderes vereinbart haben.

(3) Der Verkäufer kommt bei der Vereinbarung eines unverbindlichen Liefertermins oder

einer unverbindlichen Lieferfrist mit seiner Lieferverpflichtung erst dann in Verzug, wenn

er vom Käufer gemahnt worden ist. Bei der Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins

oder einer verbindlichen Lieferfrist kommt der Verkäufer bereits durch Überschreiten

des Termins oder der Frist in Verzug.

(4) Höhere Gewalt oder eine beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörung

z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden

vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb

der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen einmalig

um die Dauer der durch diesen Umstand bedingten Leistungsstörung. Führt eine Leistungsstörung

zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer

vom Vertrag zurücktreten. Einer vorherigen Nachfristsetzung durch den Käufer bedarf es

in diesem Fall nicht. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen,

wenn er den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit benachrichtigt. Andere

Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

(5) Der Käufer kann bei Verzug des Verkäufers den Ersatz eines Verzugschadens verlangen.

Bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beschränkt sich

der Anspruch auf höchstens 5% des Kaufpreises. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(6) Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt

der Leistung geltend machen, muss er dem Verkäufer eine Nachfrist von mindestens 2

Wochen zur Lieferung setzen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Verkäufer

die Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände

vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung

des Rücktritts und/oder des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.

(7) Soll die Übergabe nicht am gesetzlichen Erfüllungsort erfolgen, so muss dies ausdrücklich

zusätzlich vereinbart werden. Wird die Ware an einen anderen Ort als dem vereinbarten

Erfüllungsort versandt, so gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers. Verpackungskosten

werden nur dann berechnet, wenn das zu befördernde Gut zum sicheren

Transport eine Verpackung oder gegebenenfalls eine seemännische Verpackung benötigt

oder der Käufer dies wünscht. Kosten der Transportversicherung, der Verladung und Überführung

sowie vereinbarter Nebenleistungen gehen zu Lasten des Käufers.

§ 4 Pflichten des Käufers

(1) Der Käufer hat den vereinbarten Kaufpreis im Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache zu

zahlen. Zahlungen haben spesenfrei zu erfolgen. Die Leistung ist erst mit der Gutschrift

auf dem Konto des Verkäufers erbracht. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt zahlungshalber.

Wechsel werden nur kraft einer besonderen Vereinbarung zahlungshalber unter

Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen entgegengenommen. Gegen Ansprüche

des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung

des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht

kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht.

(2) Bei Exporten erfolgt die Beauftragung des Spediteurs durch den Käufer.

(3) Sind in dem Vertrag Vorauszahlungen vereinbart, die von dem Käufer nicht eingehalten

werden, so kann der Verkäufer von dem Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz

statt der Leistung verlangen, wenn erkennbar wird, dass der Kaufpreisanspruch durch

mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist. Das Leistungsverweigerungsrecht

des Verkäufers erlischt, wenn der Kaufpreis bewirkt wird oder der Käufer Sicherheit

geleistet hat.

(4) Leistet der Käufer auf eine Mahnung des Verkäufers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit

erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Käufer kommt auch dann

in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung

zahlt, sofern diese Rechtsfolgen ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt sind.

(5) Haben die Parteien Ratenzahlungen vereinbart, so wird die gesamte Restschuld – ohne

Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer

mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät

und der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist, mindestens ein Zehntel des Kaufpreises

beträgt.

§ 5 Abnahme

(1) Der Käufer hat das Recht, die verkaufte Sache innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der

Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übernahmeort zu prüfen. Der Käufer ist verpflichtet,

die mangelfreie Kaufsache innerhalb der vorgenannten Frist zu übernehmen und

den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Wird die Kaufsache bei einer Probefahrt vor seiner

Abnahme von dem Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei

an der Kaufsache entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig

verursacht worden sind.

(2) Dem Käufer wird vor der Übergabe ein Abnahmeprotokoll vorgelegt, das mit dem Käufer

bei der Übernahme im einzelnen durchgegangen wird. Soweit durch Eintragung in dem

Übergabeprotokoll belegt ist, dass die Ware bei der Übergabe frei von Mängeln war, so

gilt die Vermutung des § 476 BGB als widerlegt, falls es sich nicht um versteckte Mängel

handelt.

(3) Bleibt der Käufer mit der Abnahme der Kaufsache und der Zahlung des Kaufpreises länger

als 2 Wochen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige unberechtigt im Rückstand, so

kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Einer

Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme und Zahlung unberechtigt ernsthaft

und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Erfüllung

seiner Zahlungsverpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht imstande ist. Nach Ablauf der

Nachfrist oder deren Entbehrlichkeit ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung

vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

(4) Verlangt der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung, so beträgt dieser 15% des vereinbarten

Kaufpreises. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein

Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der

Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

§ 6 Versand

(1) Die Gefahr für die Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an den vom

Käufer beauftragten Spediteur über. Die Versandkosten trägt der Käufer, falls die Parteien

nicht etwas anderes vereinbart haben.

(2) Der Verkäufer ist über offensichtliche Transportschäden innerhalb von 2 Wochen nach

Erhalt der Ware zu benachrichtigen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf die Absendung

der Benachrichtigung an. Wurde eine Transportversicherung abgeschlossen, so ist die

Versicherung unverzüglich über Transportschäden zu benachrichtigen.

(3) Wird vom Käufer Transportweg, Versand oder Verpackungsart nicht ausdrücklich vorgeschrieben,

so ist der Verkäufer berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung

der mutmaßlichen Interessen des Käufers zu treffen. Der Verkäufer haftet jedoch

nicht für Verzögerungen in der Transportzeit.

§ 7 Sachmängelhaftung

(1) Ist die Ware mangelhaft, so kann der Käufer nach seiner Wahl zunächst Nacherfüllung in

der Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Der Verkäufer wird sich zunächst

um die Beseitigung des Mangels bemühen und dies dem Käufer anbieten. Der Verkäufer

kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit

unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in

mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob

auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen

werden könnte.

(2) Die Parteien vereinbaren, dass der Käufer dem Verkäufer die verkaufte Sache am Übergabeort

zum Zwecke der Nachbesserung übergibt. Verlangt der Käufer die Nachbesserung

an einem anderen Ort, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten. Ist die Nachbesserung

an dem anderen Ort nicht möglich, so kann der Verkäufer den Transport der Sache

an einen geeigneten Ort - dies kann auch der Betriebssitz des Verkäufers sein - auf Kosten

des Käufers verlangen.

(3) Die durch Nacherfüllung ersetzten Teile werden Eigentum des Verkäufers.

(4) Ansprüche des Käufers auf Grund von Sachmängeln verjähren bei neuen Sachen

und bei neuen Schiffen in 2 Jahren, bei gebrauchten Sachen und bei gebrauchten

Schiffen in 1 Jahr, gerechnet jeweils ab Übergabe. Soweit der Verkäufer eine Garantie

übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat, gilt die Beschränkung der

Verjährung nicht.

Die Beschränkung der Verjährung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung,

die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers,

eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.

Die Beschränkung der Verjährung gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen

Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen

des Verkäufers beruhen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Gegenständen

bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vor.

(2) Der Verkäufer kann die verkaufte Sache herausverlangen, wenn er von dem Kaufvertrag

zurückgetreten ist.

(3) Der Käufer trägt die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes.

Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Dem Käufer

ist der Nachweis gestattet, dass keine Verwertungskosten oder wesentlich niedrigere

Verwertungskosten entstanden sind. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass höhere

Verwertungskosten entstanden sind.

(4) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von Zugriffen Dritter auf den unter Eigentumsvorbehalt

gelieferten Kaufgegenstand – z.B. von Pfändungen, von der Ausübung des

Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt – unverzüglich Mitteilung zu machen. Er hat den

Gerichtsvollzieher oder sonstige Dritte auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen,

und dieses unter Übersendung des Pfandprotokolls dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.

Er trägt alle Kosten, die zur Aufhebung eines Pfandrechts und zur Wiederbeschaffung

des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, und hat alle Schäden, die durch

den Zugriff an dem Kaufgegenstand entstehen, zu ersetzen, soweit Kosten und Schadensersatz

nicht von Dritten eingezogen werden können.

(5) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung

des Verkäufers eine Veräußerung, eine Verpfändung, eine Sicherungsübereignung oder

Vermietung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung seines regelmäßigen Standortes

zulässig.

(6) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts

in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten

und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich – abgesehen von Notfällen – vom Verkäufer

oder einer von dem Verkäufer benannten Werkstatt ausführen zu lassen.

§ 9 Vermittlungsgeschäfte

(1) Wird der Händler im Privatkundenauftrag tätig, so finden die Vorschriften über den

Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung, da unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen

den Kaufvertragsparteien entstehen.

(2) Der Händler wird ausschließlich im Interesse seines Kunden tätig, er übernimmt keine

Belehrungs- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Käufer.

§ 10 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet bei leicht fahrlässig verursachten Schäden beschränkt. Eine Haftung

des Verkäufers besteht nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa

solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade

auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages

überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut

und vertrauen darf. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich

die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,

unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen

Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

Dasselbe gilt auch für Schäden, die durch einen Sachmangel verursacht wurden.

(2) Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die

auf Grund einer vom Verkäufer übernommenen Garantie oder eines vom Verkäufer

arglistig verschwiegenen Mangels entstanden sind. Sie gelten ferner nicht bei Ansprüchen,

die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines

gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden aus der

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder

fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen

beruhen. Die Beschränkungen oder Ausschlüsse gelten auch nicht für

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Die Haftung des Verkäufers wegen Lieferverzuges auf Ersatz des Verspätungsschadens ist

mit Ausnahme des Schadensersatzes statt der Leistung abschließend in § 3 Ziff. (5) dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

(4) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für

die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen

des Verkäufers.

§ 11 Datenschutz

Wir weisen nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer

Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Es ist sicher gestellt, dass diese gespeicherten

Daten nicht unbefugten Personen zur Kenntnis gelangen.

Sonderbestimmungen für Fernabsatzverträge

§ 12 Fernabsatzvertrag

Fernabsatzverträge sind nach § 312b BGB Verträge über die Lieferung von Waren oder über

die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen

einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,

insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails

sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste abgeschlossen werden, es sei denn dass der Vertragsschluss

nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem

erfolgt.

§ 13 Vertragsschluss

Die Angebote der in der Preisliste aufgeführten Waren sind freibleibend. Wenn Waren ausverkauft

sind, kommt kein Vertragsabschluß zustande.

§ 14 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragerklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen

in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf

überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach

Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger

(bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der

ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß

§ 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.

Achtung: Bei Fernabsatz im Elektronischen Geschäftsverkehr bitte wie folgt nach …§ 1

Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV ergänzen:

… sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGBInfoV.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder

der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten.

Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn

der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält,

auch eine Internet-Adresse.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren

und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können

Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem

Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der

Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich

auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen

wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine

durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung

vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und

alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf

unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden

bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb

von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung

oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 15 Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nach § 312d Abs. 4 Ziff. 1 BGB nicht bei Fernabsatzverträgen zur

Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf

die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

§ 16 Preise

Die in der Preisliste angegebenen Preise umfassen alle Steuern und sonstigen Preisbestandteile.

Die Preislisten sind solange gültig, bis sie durch eine neue Preisliste ersetzt werden. Bei

einem Paketversand wird eine Versandkostenpauschale erhoben, deren Höhe sich nach den

üblicherweise anfallenden Kosten richtet.

§ 17 Transportschäden oder Diebstahl

Bei Transportschäden oder Diebstahl ist sofort bei der Güterabfertigung des Empfangsbahnhofes,

der Speditionsfirma oder der Post eine Tatbestandsaufnahme anzufordern und dem

Verkäufer zuzuleiten. Die von dem Verkäufer verwendeten Verpackungen sind von der Bahn

und der Post anerkannt, so dass im Schadensfall die Erstattung gewährleistet ist.

§ 18 Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist bei Fernabsatzverträgen der Wohnsitz des

Käufers.

Stand: 24.07.2009