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Grüner Weg - Neuhoben
D 23769 Fehmarn
Germany
Tel: +49(0)4371-86120
Fax: +49(0)4371-861230
E-mail:
service@yachttechnik-fehmarn.de
Website:
www.yachttechnik-fehmarn.de
Geschäftsbedingungen
Wichtige Hinweise für die Verwendung der AGB bei Fernabsatzgeschäften
-bitte unbedingt beachten-
1.
Die AGB können auch bei Verträgen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
(Fernabsatz) verwendet werden, sofern diese gemeinsam mit
den ebenfalls vom Verband zur Verfügung gestellten Musterverträgen verwendet
werden.
2.
Die Widerrufsbelehrung entspricht der Vorgabe der Muster-Widerrufsbelehrung nach
der BGB-Informationsverordnung. Nach Ablauf der Übergangsfrist ist das neue Muster
ab dem 01.10.2008 zu verwenden. Wir raten dringend davon ab, das Muster
selbst – wenn auch nur geringfügig – abzuändern, da dieses dann nicht mehr den
Vorgaben der BGB-Informationsverordnung entspricht und daher das Risiko der Unwirksamkeit
und damit auch die Möglichkeit der Abmahnung erheblich erhöht.
3.
Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Käufer vor Vertragsschluss auf
diese hingewiesen wird und darüber hinaus die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme
besteht. Die in den AGB enthaltene Widerrufsbelehrung für Fernabsatzgeschäfte
sowie der Hinweis auf die Wertersatzpflicht und die Möglichkeit zu ihrer
Vermeidung werden nur wirksam, wenn der Verbraucher die Belehrung spätestens
bei Vertragsschluss in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erhält. Die AGB sind dem
Verbraucher daher in entsprechender Form rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.
Die AGB sind nicht zu verwenden, sofern die Belehrung erst nach Vertragsschluss
erfolgt. Darüber hinaus sind die AGB nicht zu verwenden, sofern mit dem Verbraucher
eine Übernahme der Rücksendekosten im Rahmen des gesetzlich Möglichen
(„40-Euro-Klausel“) vereinbart wird. Ferner sind die AGB nicht bei finanzierten Fernabsatzgeschäften,
bei Kauf auf Probe oder bei der Erbringung von Dienstleistungen
zu verwenden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Rechtsberatung des
Verbandes.
5.
Die in den AGB enthaltene Widerrufsbelehrung ist an der angegebenen Stelledurch Einsetzen des Widerrufsadressaten zu ergänzen.
Die Widerrufsbelehrung ist darüber hinaus bei der Verwendung im elektronischenGeschäftsverkehr (z. B. Online-Shop) an der angegebenen Stelle zu
ergänzen; ansonsten ist der dort angeführte Zusatz zu streichen.
6.
Der Schluss der Widerrufsbelehrung „Ende der Widerrufsbelehrung“ kann auch in
geeigneten Fällen durch
(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers)
oder durch
Ihr(e) (einsetzten: Firma des Unternehmers)
ersetzt werden.
7.
Bitte setzen Sie sich bei Zweifeln über die für Sie zutreffende Widerrufsbelehrung
oder bei sonstigen Rückfragen mit der Rechtsberatung des Verbandes in
Verbindung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge, die mit
Verbrauchernabgeschlossen werden und die daher weder einer gewerblichen noch einer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbrauchsgüterkauf). Sie gelten
ferner für Werkverträge, für die nach § 651 BGB Kaufrecht gilt. Die Vertragsparteien
werden, auch soweit es sich rechtlich um Werkverträge handelt, nachfolgend als „Verkäufer“
und als „Käufer“ bezeichnet.
(2) Für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen werden, gelten zusätzlich die unter § 12 ff. nachfolgenden Sonderbestimmungen
für Fernabsatzverträge einschließlich der Widerrufsbelehrung.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Beide Seiten sind an verbindliche Angebote für die Dauer von 2 Wochen gebunden. Ein
Vertrag ist abgeschlossen, wenn die andere Seite ein Vertragsangebot annimmt. Ein Vertrag
kommt auch dadurch zustande, dass der Verkäufer eine Lieferung auf Bestellung des
Käufers ausführt.
(2) Ist die Lieferung einer nicht vorrätigen Ware oder einer Ware, die erst noch nach den Spezifikationen
des Käufers angefertigt werden muss, vereinbart, so dass der Verkäufer eine
Lieferbestätigung seines Lieferanten einholen muss, so kann der Verkäufer eine Bestellung
des Käufers erst dann annehmen, wenn ihm eine verbindliche Lieferbestätigung des
Lieferanten vorliegt.
(3) Der Käufer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich der Ansprüche aus
Sachmängelhaftung nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers auf Dritte übertragen.
(3) An den dem Käufer übergebenen Zeichnungen und Unterlagen hat der Verkäufer oder
sein Lieferant ein Urheberrecht.
§ 3 Pflichten des Verkäufers
(1) Die Beschaffenheit der Ware richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Spezifikationen,
sie muss der im Vertrag festgelegten Verwendung und den in Auftragsbestätigungen
festgelegten Leistungsmerkmalen entsprechen. Eigene Prospektaussagen und solche von
Herstellern sind nur dann maßgeblich, wenn es sich um verbindliche Leistungsbeschreibungen
und nicht um unverbindliche beschreibende Merkmale handelt. Sämtliche in dem
Vertrag genannten Leistungsbeschreibungen sind keine Beschaffenheitsgarantien des
Verkäufers. Konstruktions- und Formänderungen der verkauften Sache, Abweichungen
im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens der Hersteller bleiben während
der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Sache nicht erheblich geändert wird und die Änderungen
für den Käufer zumutbar sind.
(2) Die angegebenen Liefertermine sind zunächst unverbindlich. Sie bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch den Verkäufer. Kurzfristige Lieferüberschreitungen sind unschädlich,
falls nicht die Parteien den Liefertermin ausdrücklich als verbindlich in dem Vertrag
bezeichnet haben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträgliche
Vertragsänderungen vereinbart, so verlängern sich die Lieferfristen um den gleichen
Zeitraum, der zwischen dem Vertragsabschluss und der Vertragsänderung liegt, sofern die
Parteien nichts anderes vereinbart haben.
(3) Der Verkäufer kommt bei der Vereinbarung eines unverbindlichen Liefertermins oder
einer unverbindlichen Lieferfrist mit seiner Lieferverpflichtung erst dann in Verzug, wenn
er vom Käufer gemahnt worden ist. Bei der Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins
oder einer verbindlichen Lieferfrist kommt der Verkäufer bereits durch Überschreiten
des Termins oder der Frist in Verzug
.(4) Höhere Gewalt oder eine beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörung
z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden
vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb
der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen einmalig
um die Dauer der durch diesen Umstand bedingten Leistungsstörung. Führt eine Leistungsstörung
zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer
vom Vertrag zurücktreten. Einer vorherigen Nachfristsetzung durch den Käufer bedarf es
in diesem Fall nicht. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen,
wenn er den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit benachrichtigt. Andere
Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
(5) Der Käufer kann bei Verzug des Verkäufers den Ersatz eines Verzugschadens verlangen.
Bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beschränkt sich
der Anspruch auf höchstens 5% des Kaufpreises. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(6) Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt
der Leistung geltend machen, muss er dem Verkäufer eine Nachfrist von mindestens 2
Wochen zur Lieferung setzen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Verkäufer
die Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände
vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung
des Rücktritts und/oder des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.
(7) Soll die Übergabe nicht am gesetzlichen Erfüllungsort erfolgen, so muss dies ausdrücklich
zusätzlich vereinbart werden. Wird die Ware an einen anderen Ort als dem vereinbarten
Erfüllungsort versandt, so gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers. Verpackungskosten
werden nur dann berechnet, wenn das zu befördernde Gut zum sicheren
Transport eine Verpackung oder gegebenenfalls eine seemännische Verpackung benötigt
oder der Käufer dies wünscht. Kosten der Transportversicherung, der Verladung und Überführung
sowie vereinbarter Nebenleistungen gehen zu Lasten des Käufers.
§ 4 Pflichten des Käufers
(1) Der Käufer hat den vereinbarten Kaufpreis im Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache zu
zahlen. Zahlungen haben spesenfrei zu erfolgen. Die Leistung ist erst mit der Gutschrift
auf dem Konto des Verkäufers erbracht. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt zahlungshalber.
Wechsel werden nur kraft einer besonderen Vereinbarung zahlungshalber unter
Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen entgegengenommen. Gegen Ansprüche
des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung
des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht.
(2) Bei Exporten erfolgt die Beauftragung des Spediteurs durch den Käufer.
(3) Sind in dem Vertrag Vorauszahlungen vereinbart, die von dem Käufer nicht eingehalten
werden, so kann der Verkäufer von dem Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz
statt der Leistung verlangen, wenn erkennbar wird, dass der Kaufpreisanspruch durch
mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist. Das Leistungsverweigerungsrecht
des Verkäufers erlischt, wenn der Kaufpreis bewirkt wird oder der Käufer Sicherheit
geleistet hat.
(4) Leistet der Käufer auf eine Mahnung des Verkäufers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit
erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Käufer kommt auch dann
in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung
zahlt, sofern diese Rechtsfolgen ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt sind.
(5) Haben die Parteien Ratenzahlungen vereinbart, so wird die gesamte Restschuld – ohne
Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer
mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät
und der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist, mindestens ein Zehntel des Kaufpreises
beträgt.
§ 5 Abnahme
(1) Der Käufer hat das Recht, die verkaufte Sache innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der
Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übernahmeort zu prüfen. Der Käufer ist verpflichtet,
die mangelfreie Kaufsache innerhalb der vorgenannten Frist zu übernehmen und
den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Wird die Kaufsache bei einer Probefahrt vor seiner
Abnahme von dem Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei
an der Kaufsache entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht worden sind.
(2) Dem Käufer wird vor der Übergabe ein Abnahmeprotokoll vorgelegt, das mit dem Käufer
bei der Übernahme im einzelnen durchgegangen wird. Soweit durch Eintragung in dem
Übergabeprotokoll belegt ist, dass die Ware bei der Übergabe frei von Mängeln war, so
gilt die Vermutung des § 476 BGB als widerlegt, falls es sich nicht um versteckte Mängel
handelt.
(3) Bleibt der Käufer mit der Abnahme der Kaufsache und der Zahlung des Kaufpreises länger
als 2 Wochen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige unberechtigt im Rückstand, so
kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Einer
Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme und Zahlung unberechtigt ernsthaft
und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Erfüllung
seiner Zahlungsverpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht imstande ist. Nach Ablauf der
Nachfrist oder deren Entbehrlichkeit ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung
vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
(4) Verlangt der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung, so beträgt dieser 15% des vereinbarten
Kaufpreises. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein
Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der
Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
§ 6 Versand
(1) Die Gefahr für die Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an den vom
Käufer beauftragten Spediteur über. Die Versandkosten trägt der Käufer, falls die Parteien
nicht etwas anderes vereinbart haben.
(2) Der Verkäufer ist über offensichtliche Transportschäden innerhalb von 2 Wochen nach
Erhalt der Ware zu benachrichtigen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf die Absendung
der Benachrichtigung an. Wurde eine Transportversicherung abgeschlossen, so ist die
Versicherung unverzüglich über Transportschäden zu benachrichtigen.
(3) Wird vom Käufer Transportweg, Versand oder Verpackungsart nicht ausdrücklich vorgeschrieben,
so ist der Verkäufer berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung
der mutmaßlichen Interessen des Käufers zu treffen. Der Verkäufer haftet jedoch
nicht für Verzögerungen in der Transportzeit.
§ 7 Sachmängelhaftung
(1) Ist die Ware mangelhaft, so kann der Käufer nach seiner Wahl zunächst Nacherfüllung in
der Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Der Verkäufer wird sich zunächst
um die Beseitigung des Mangels bemühen und dies dem Käufer anbieten. Der Verkäufer
kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in
mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob
auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen
werden könnte.
(2) Die Parteien vereinbaren, dass der Käufer dem Verkäufer die verkaufte Sache am Übergabeort
zum Zwecke der Nachbesserung übergibt. Verlangt der Käufer die Nachbesserung
an einem anderen Ort, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten. Ist die Nachbesserung
an dem anderen Ort nicht möglich, so kann der Verkäufer den Transport der Sache
an einen geeigneten Ort - dies kann auch der Betriebssitz des Verkäufers sein - auf Kosten
des Käufers verlangen.
(3) Die durch Nacherfüllung ersetzten Teile werden Eigentum des Verkäufers.
(4)
Ansprüche des Käufers auf Grund von Sachmängeln verjähren bei neuen Sachenund bei neuen Schiffen in 2 Jahren, bei gebrauchten Sachen und bei gebrauchten
Schiffen in 1 Jahr, gerechnet jeweils ab Übergabe.
Soweit der Verkäufer eine Garantieübernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat, gilt die Beschränkung der
Verjährung nicht.
Die Beschränkung der Verjährung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers,
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
Die Beschränkung der Verjährung gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers beruhen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Gegenständen
bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vor.
(2) Der Verkäufer kann die verkaufte Sache herausverlangen, wenn er von dem Kaufvertrag
zurückgetreten ist.
(3) Der Käufer trägt die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes.
Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Dem Käufer
ist der Nachweis gestattet, dass keine Verwertungskosten oder wesentlich niedrigere
Verwertungskosten entstanden sind. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass höhere
Verwertungskosten entstanden sind.
(4) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von Zugriffen Dritter auf den unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Kaufgegenstand – z.B. von Pfändungen, von der Ausübung des
Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt – unverzüglich Mitteilung zu machen. Er hat den
Gerichtsvollzieher oder sonstige Dritte auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen,
und dieses unter Übersendung des Pfandprotokolls dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
Er trägt alle Kosten, die zur Aufhebung eines Pfandrechts und zur Wiederbeschaffung
des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, und hat alle Schäden, die durch
den Zugriff an dem Kaufgegenstand entstehen, zu ersetzen, soweit Kosten und Schadensersatz
nicht von Dritten eingezogen werden können.
(5) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Verkäufers eine Veräußerung, eine Verpfändung, eine Sicherungsübereignung oder
Vermietung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung seines regelmäßigen Standortes
zulässig.
(6) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts
in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten
und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich – abgesehen von Notfällen – vom Verkäufer
oder einer von dem Verkäufer benannten Werkstatt ausführen zu lassen.
§ 9 Vermittlungsgeschäfte
(1) Wird der Händler im Privatkundenauftrag tätig, so finden die Vorschriften über den
Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung, da unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen
den Kaufvertragsparteien entstehen.
(2) Der Händler wird ausschließlich im Interesse seines Kunden tätig, er übernimmt keine
Belehrungs- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Käufer.
§ 10 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet bei leicht fahrlässig verursachten Schäden beschränkt. Eine Haftung
des Verkäufers besteht nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa
solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade
auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut
und vertrauen darf. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich
die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
Dasselbe gilt auch für Schäden, die durch einen Sachmangel verursacht wurden.
(2) Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die
auf Grund einer vom Verkäufer übernommenen Garantie oder eines vom Verkäufer
arglistig verschwiegenen Mangels entstanden sind. Sie gelten ferner nicht bei Ansprüchen,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen
beruhen. Die Beschränkungen oder Ausschlüsse gelten auch nicht für
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Die Haftung des Verkäufers wegen Lieferverzuges auf Ersatz des Verspätungsschadens ist
mit Ausnahme des Schadensersatzes statt der Leistung abschließend in § 3 Ziff. (5) dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
(4) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers.
§ 11 Datenschutz
Wir weisen nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer
Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Es ist sicher gestellt, dass diese gespeicherten
Daten nicht unbefugten Personen zur Kenntnis gelangen.
Sonderbestimmungen für Fernabsatzverträge
§ 12 Fernabsatzvertrag
Fernabsatzverträge sind nach § 312b BGB Verträge über die Lieferung von Waren oder über
die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen
einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails
sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste abgeschlossen werden, es sei denn dass der Vertragsschluss
nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem
erfolgt.
§ 13 Vertragsschluss
Die Angebote der in der Preisliste aufgeführten Waren sind freibleibend. Wenn Waren ausverkauft
sind, kommt kein Vertragsabschluß zustande.
§ 14 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragerklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf
überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform
, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger(bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der
ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
§ 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.
Achtung: Bei Fernabsatz im Elektronischen Geschäftsverkehr bitte wie folgt nach …§ 1
Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV ergänzen:
… sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGBInfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten.
Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn
der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält,
auch eine Internet-Adresse.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine
durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf
unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden
bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung
oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
§
15 Ausschluss des WiderrufsrechtsDas Widerrufsrecht besteht nach § 312d Abs. 4 Ziff. 1 BGB nicht bei Fernabsatzverträgen zur
Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf
die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
§ 16 Preise
Die in der Preisliste angegebenen Preise umfassen alle Steuern und sonstigen Preisbestandteile.
Die Preislisten sind solange gültig, bis sie durch eine neue Preisliste ersetzt werden. Bei
einem Paketversand wird eine Versandkostenpauschale erhoben, deren Höhe sich nach den
üblicherweise anfallenden Kosten richtet.
§ 17 Transportschäden oder Diebstahl
Bei Transportschäden oder Diebstahl ist sofort bei der Güterabfertigung des Empfangsbahnhofes,
der Speditionsfirma oder der Post eine Tatbestandsaufnahme anzufordern und dem
Verkäufer zuzuleiten. Die von dem Verkäufer verwendeten Verpackungen sind von der Bahn
und der Post anerkannt, so dass im Schadensfall die Erstattung gewährleistet ist.
§ 18 Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist bei Fernabsatzverträgen der Wohnsitz des
Käufers.
Stand: 24.07.2009
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